ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNG, Vertragsabschluss
Die Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Auftraggeber (AG) abgeschlossenen Verträge mit uns (AIE ZT) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB-ZT, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB-ZT zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB-ZT abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB-ZT gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. VERTRAGSABSCHLUSS
Unsere (Honorar)angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB-ZT oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichenden mündlichen Zusagen, Nebenabreden udgl., insbesondere solche, die von Dienstnehmern/-innen, Zustellern/-innen etc. abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.

3. HONORAR
Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre des Ziviltechnikers zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Vorschriften und Gesetze und infolge geänderter Auftraggeberwünsche, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN
Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen, die die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe enthalten können, fällig zu stellen. Teil- und Schlussrechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen, jeweils nach Rechnungseingang beim Auftraggeber fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.

5. VERTRAGSRÜCKTRITT
Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den AG und bei Vereitlung der Leistung durch den Auftraggeber, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB.

Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.

Tritt der Vertragspartner – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.

6. MAHN- UND INKASSOSPESEN
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,00 zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,00 zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc., vom Schuldner zu ersetzen.

7. EIGENTUMSVORBEHALT
Alle Sachen und Unterlagen (Pläne, Dateien, Berechnungen etc.) werden von uns unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Fall des Zahlungsverzuges sind wir jederzeit zur Rückforderung berechtigt. Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Die von uns erstellten Unterlagen gelten auch ohne Kenntlichmachung durch den AN bis zur schriftlichen Freigabe durch den AG als Vorabzug. Die Endausfertigung erfolgt nach Begleichung der diesbezüglichen Schlusshonorarnote.

8. AUFRECHNUNGSVERBOT
Die Kompensation allfälliger Gegenforderungen mit unseren Honorarforderungen, aus welchem Grund auch immer, ist unzulässig. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

9. URHEBERRECHT
Das von uns hergestellte Werk (zB Pläne, Skizzen, Modelle, sonstige Dokumentationen und Schriftstücke) ist urheberrechtlich geschützt. Der Vertragspartner erhält daran keine Werknutzungsbewilligung und kein Werknutzungsrecht. Nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen. Der Auftragnehmer hat das Recht, von ihm im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten und Informationen ohne Einschränkung zu benützen. Sie können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftrages verwendet werden. Der AG ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht berechtigt, elektronische Daten an Dritte weiter zu geben.

10. DATENSCHUTZ, AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN
Sollte sich aus einem vorliegenden Angebot innerhalb von einem Jahr kein Vertrags- bzw. Auftragsverhältnis entwickeln, werden Ihre persönlichen Daten von uns gelöscht. Sämtliche mit der Kontaktaufnahme übermittelten sonstigen Informationen (z.B. Projektunterlagen) werden von uns vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ohne Einwilligung des Nutzers nicht statt.

11. DATENERHEBUNG
Wir verarbeiten ausschließlich jene Daten, die Sie uns als Klient zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und bei Abschluss des Vertrages zur Verfügung stellen. Dazu benötigen wir in der Regel nur Ihre Kontaktdaten (Name, Titel, Geschlecht, Adresse, Telefonnummer, Bankdaten). In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass wir darüber hinaus um die Bekanntgabe weiterer Daten (z.B. Geburtsdaten, Firmenbuchdaten) bitten müssen.

12. DATENVERWENDUNG
Der Auftraggeber erteilt hiermit für sich und seine Rechtsnachfolger ausdrücklich die Zustimmung, dass die AIEZT berechtigt ist, Bildmaterial vom Bauprojekt sowohl während der Bauphase als auch nach Fertigstellung anzufertigen und zu Werbezwecken zu verwenden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Rechtsnachfolger von der hiermit an die AIE ZT diesbezüglich erteilten Ermächtigung in Kenntnis zu setzen und die AIE ZT hinsichtlich allfälliger Forderungen auf Unterlassung der Verwendung des Bildmaterials schad- und klaglos zu halten. Übermittelte Daten dienen der Abwicklung des Vertrages, zur Beantwortung von Anfragen, zu Buchhaltungs- und Verrechnungszwecken und für die technische Administration des Projekts.

13. DATENVERARBEITUNG
Wir verarbeiten persönliche Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG 2000, TKG 2003). Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung werden automationsunterstützt (z.B. Mailverkehr, Zeichen- und Textverarbeitungsprogramme) und in Form von archivierten Textdokumenten (z.B. Korrespondenz, Verträge, Pläne, Gutachten, Technische Berichte, Bescheide, Handakte, personalisierte Rechnungen) die von Ihnen angegebenen Daten verarbeitet, um vorvertragliche Maßnahmen durchzuführen und den Vertrag erfüllen zu können.

14. DATENWEITERGABE
Personenbezogenen Daten werden nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsabwicklung, bzw. zu Abrechnungszwecken, oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist, oder wenn dazu eine Einwilligung erteilt wurde. Eine Verwendung von personenbezogenen oder projektspezifischen Daten für Werbezwecke oder Publikationen würde Ihre ausdrückliche Zustimmung voraussetzen.

15. DATENSICHERUNG- & LÖSCHUNG
Die Löschung Ihrer Daten erfolgt, wenn diese zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zweckes nicht mehr erforderlich sind, oder wenn die Speicherung aus gesetzlichen Gründen unzulässig wird. Die zur Erfüllung der Rechnungslegungspflichten (§§ 190, 212 UGB) und steuerrechtlicher Vorgaben (§ 132 BAO) notwendigen Daten werden jedenfalls 7 Jahre aufbewahrt. Darüber hinaus erfolgt im Einzelfall eine längere Aufbewahrung bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung, bzw. eines Rechtsstreits, bzw. bis zum Ablauf der Gewährleistungs- und Garantiefristen, sowie der Verjährungsfristen für den Fall der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, bzw. soweit dies zur Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche erforderlich ist. Im Sinne der Ziviltechnikerhaftung erfolgt eine Speicherung/Aufbewahrung von mindestens 30 Jahren.

16. DATENÜBERTRAGUNG
Wir weißen aber darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (etwa via E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein ganzheitlicher Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter kann deshalb nicht gewährleistet werden. Wir können keine Haftung für die durch solche Sicherheitslücken entstehenden Schäden übernehmen. Gleiches gilt bei Informations- oder Konvertierungsverlust bei der Übertragung und Annahme von Daten jeder Art.

17. DATENSICHERHEIT
Originalpläne, Originalzeichnungen und Schriftstücke werden grundsätzlich bei uns verwahrt. Wir sind verpflichtet, unserem Vertragspartner auf dessen Verlangen Vervielfältigungen dieser Unterlagen gegen Kostenersatz auszuhändigen. Unsere Aufbewahrungspflicht endet frühestens dreißig Jahre nach Abnahme der Leistungen. Wir können uns während dieser Zeit durch Herausgabe der Originalunterlagen oder auch Datenträger an den Vertragspartner von unserer Verwahrungspflicht befreien. Die Regelungen im Kapitel Urheberrecht bleiben davon unbetroffen.

18. TERMINVERLUST
Soweit der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

19. GEWÄHRLEISTUNG, UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT
Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Der Vertragspartner hat uns Mängel, die nicht bereits bei der Übernahme schriftlich beanstandet wurden, unverzüglich, längstens aber binnen fünf Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt unsere Leistung als genehmigt.

20. SCHADENERSATZ
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen. Schadenersatzansprüche verjähren zwei Jahre ab Beendigung unserer Tätigkeit, spätestens jedoch binnen zwei Jahren ab Legung der Schlusshonorarnote, sofern das Gesetz keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht. Die in diesen AGB-ZT enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Unsere Pläne und sonstigen Unterlagen dürfen bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur nach behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch uns zur Ausführung verwendet werden.

21. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND
Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren inländische Gerichtsbarkeit an dem örtlich zuständigen Gerichtssitz (Klagenfurt am Wörthersee).

22. ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort ist der Firmensitz des Auftragnehmers, das ist Velden am W/See.

23. ADRESSÄNDERUNG
Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw., Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

24. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB-ZT ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.